Nebenkosten:
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben.
Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist gebunden an die Kanzlei DKFE Rechtsanwälte GmbH – Dr. Simon Klausberger, Die Wirtschaftskanzlei, Stelzhammerstraße 2/26, 4020 Linz. Die Kosten betragen 1,8% des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. sowie Barauslagen und Beglaubigung. Bei Fremdfinanzierung erhöht sich das Honorar auf 2,5% vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt., Barauslagen und Beglaubigung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten kein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.